Kindliche Hörstörungen

Besteht der Verdacht, dass eine Hörstörung vorliegt, so kann bereits bei Neugeborenen ein Hörtest durchgeführt werden.

Dabei misst man die Aktivität der Sinneszellen im Hörorgan (sog. Otoakustische Emissionen).
Dieser Test kann durch eine Reaktionsaudiometrie ergänzt werden. Dabei beobachtet man, wie und wann das Kind auf Töne oder Geräusche reagiert.

Zusätzlich steht auch die "Messung des Hörnervs" (Hirnstammaudiometrie) zur Verfügung. Diese Untersuchung muss allerdings beim schlafenden Kind durchgeführt werden.
  Bei Kleinkindern gibt es die Möglichkeit der Hörtestung in Verbindung mit einfachen Spielhandlungen (Spielaudiometrie).
Zusätzlich stehen hier auch einfache Testverfahren mit Sprache zur Verfügung (Sprachaudiometrie).

Bei Schulkindern testen wir mit Tonaudiometrie und Sprachhörtests.

Besteht der Verdacht einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung finden zusätzliche Tests Anwendung: z.B., Testung des Richtungshörens oder der beidohrigen Sprachverarbeitung. Gleiches gilt für Kinder, die an einer Lese-Rechtschreibschwäche leiden.

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