Kindliche Hörstörungen
Besteht der Verdacht, dass eine Hörstörung vorliegt,
so kann bereits bei Neugeborenen ein Hörtest
durchgeführt werden.
Dabei misst man die Aktivität der Sinneszellen im Hörorgan
(sog. Otoakustische Emissionen).
Dieser Test kann durch eine Reaktionsaudiometrie
ergänzt werden. Dabei beobachtet man, wie und wann das Kind auf
Töne oder Geräusche reagiert.
Zusätzlich steht auch die "Messung des Hörnervs"
(Hirnstammaudiometrie) zur Verfügung. Diese
Untersuchung muss allerdings beim schlafenden Kind durchgeführt
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Bei Kleinkindern
gibt es die Möglichkeit der Hörtestung in Verbindung mit
einfachen Spielhandlungen (Spielaudiometrie).
Zusätzlich stehen hier auch einfache Testverfahren mit Sprache
zur Verfügung (Sprachaudiometrie).
Bei Schulkindern testen wir mit Tonaudiometrie
und Sprachhörtests.
Besteht der Verdacht einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung
finden zusätzliche Tests Anwendung: z.B., Testung des Richtungshörens
oder der beidohrigen Sprachverarbeitung. Gleiches gilt für Kinder,
die an einer Lese-Rechtschreibschwäche leiden.
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