Lese-Rechtschreibschwäche
Kindliche Hörstörungen
Besteht der Verdacht, dass eine Hörstörung vorliegt,
so kann bereits bei Neugeborenen ein Hörtest
durchgeführt werden.
Dabei misst man die Aktivität der Sinneszellen im
Hörorgan (sog. Otoakustische Emissionen).
Dieser Test kann durch eine Reaktionsaudiometrie
ergänzt werden. Dabei beobachtet man, wie und wann
das Kind auf Töne oder Geräusche reagiert.
Zusätzlich steht auch die "Messung des Hörnervs"
(Hirnstammaudiometrie) zur Verfügung.
Diese Untersuchung muss allerdings beim schlafenden
Kind durchgeführt werden.
Bei Kleinkindern gibt es die Möglichkeit der Hörtestung
in Verbindung mit einfachen Spielhandlungen
(Spielaudiometrie).
Zusätzlich stehen hier auch einfache Testverfahren mit
Sprache zur Verfügung (Sprachaudiometrie).
Bei Schulkindern testen wir mit Tonaudiometrie
und Sprachhörtests.
Besteht der Verdacht einer auditiven Wahrnehmungs-
und Verarbeitungsstörung finden zusätzliche Tests
Anwendung: z.B., Testung des Richtungshörens oder der
beidohrigen Sprachverarbeitung. Gleiches gilt für Kinder,
die an einer Lese-Rechtschreibschwäche leiden.